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Fragen & Antworten zur Eigenheimrente 2027

Alle Fragen zur Eigenheimrente an einem Ort: oben kurz beantwortet, darunter ausführlich erklärt, mit Zahlen und Rechenbeispielen. Stand: 15. Oktober 2026.

Kurz beantwortet

Ist die Eigenheimrente dasselbe wie Wohn-Riester?

Ja. Eigenheimrente ist der offizielle Name, viele kennen sie als Wohn-Riester. Ab 2027 gelten neue Regeln: bis zu 540 € Zulage statt 175 €, die Zulage richtet sich nur noch nach Ihrem Beitrag, und auch Selbstständige sind dabei.

Kann ich heute schon etwas tun?

Ja. Lassen Sie Ihre Förderung ausrechnen und sich vormerken. Außerdem prüfen wir, ob Ihnen schon heute Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage zustehen. Die laufen über einen zweiten, normalen Bausparvertrag.

Ab wann kann ich das Geld für mein Zuhause nutzen?

Nach dem neuen Recht ab dem 1. Januar 2028, wenn Ihr Vertrag das vorsieht und Ihre Auszahlung im Alter noch nicht begonnen hat. Dann können Sie das Geld ganz oder teilweise entnehmen, mindestens 3.000 €, für Kauf, Bau, Modernisierung oder zum Ablösen Ihres Kredits.

Was passiert, wenn ich nie eine Immobilie kaufe?

Dann bekommen Sie Ihr Guthaben im Alter als monatliche Auszahlung. Bis zu 30 % können Sie sich auf einmal auszahlen lassen. Die Förderung behalten Sie.

Muss ich selbst in der Immobilie wohnen?

Ja. Wenn Sie Geld für Ihr Zuhause entnehmen, sollten Sie dort wohnen, bis der Betrag im Alter fertig versteuert ist. Das dauert ab Beginn Ihrer Auszahlung 5 Jahre. Danach dürfen Sie verkaufen oder vermieten. Ziehen Sie vorher aus, behalten Sie die Förderung, wenn Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen wieder eine eigene Wohnung kaufen oder das Geld in einen anderen geförderten Vertrag einzahlen. Sonst wird der offene Betrag auf einmal versteuert. Die Zulagen für das richtig verwendete Geld müssen Sie nicht zurückzahlen.

Was ist, wenn ich einmal nicht mehr sparen kann?

Sie können den Beitrag senken oder pausieren. Für eine Zulage reichen schon 10 € im Monat. Kündigen sollten Sie nicht: Dann fordert der Staat Zulagen und Steuervorteile zurück. Ihr Berater findet mit Ihnen eine Lösung.

Geht das zusammen mit vermögenswirksamen Leistungen?

Ja, mit einem zweiten Vertrag. Das Geld vom Arbeitgeber kommt auf einen normalen Bausparvertrag und bringt die Arbeitnehmersparzulage. Zahlen Sie dort zusätzlich selbst ein, kann dafür die Wohnungsbauprämie dazukommen. Ihr eigener Beitrag für die Eigenheimrente geht auf den geförderten Vertrag.

Gibt es die Kinderzulage für immer?

Sie gibt es für jedes Jahr, in dem Sie für das Kind Kindergeld bekommen. Danach bleibt Ihre eigene Zulage.

Muss ich Aktien oder Fonds kaufen?

Nein. Wir bieten die Förderung ausschließlich mit einem Bausparvertrag an, mit festem Zins und ohne Kursrisiko.

Ich habe schon einen Riester-Vertrag. Was passiert damit?

Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sind, behalten das alte Recht. Sie können freiwillig wechseln. Der Wechsel lässt sich nicht rückgängig machen und gilt für alle Ihre Verträge. Schließen Sie ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, wechseln alle alten Verträge automatisch mit. Bei Ehepaaren kann das auch den Vertrag des Partners betreffen. Wir rechnen vorher beide Wege mit Ihnen durch. Haben Sie aus einem alten Vertrag schon Geld für Ihre Immobilie genutzt, bleibt dieser Teil im alten Recht, auch nach einem Wechsel.

Lohnt sich das auch bei kleinem Einkommen?

Meistens ja. Bisher hing der Beitrag für die volle Zulage am Einkommen: 4 von 100 Euro des Vorjahreseinkommens, mindestens 60 € im Jahr. Wer sehr wenig verdient und schon einen alten Vertrag hat, fährt damit deshalb manchmal besser. Ihr Berater prüft das mit Ihnen.

Muss ich die Förderung später versteuern?

Ja, im Rentenalter. Versteuert wird das Geld, das Sie für Ihr Zuhause eingesetzt haben, also Ihre Beiträge und die Zulagen. Das Finanzamt führt dafür ein eigenes Konto. Nach neuem Recht wird dieser Betrag in den 5 Jahren nach Beginn der Auszahlung versteuert statt wie bisher verteilt bis zum 85. Lebensjahr und wächst nicht mehr jedes Jahr um 2 Prozent. Das gilt für Geld, das Sie ab 2028 für Ihr Zuhause nutzen. Wir geben keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Muss ich die Zulagen irgendwann zurückzahlen?

Nur wenn Sie das Geld für etwas anderes verwenden, zum Beispiel wenn Sie kündigen und es sich auszahlen lassen. Dann gehen Zulagen und Steuervorteile zurück. Nutzen Sie es für Ihr Zuhause oder als Rente, gehören die Zulagen Ihnen. Die Übersicht „Die ehrliche Antwort“ weiter oben zeigt alle Fälle.

Was ist der Unterschied zum Altersvorsorge­depot?

Beide Wege bekommen ab 2027 dieselben Zulagen. Das Depot legt das Geld in Wertpapieren an, der Bausparvertrag als Sparguthaben mit festem Zins. Die Übersicht „Altersvorsorgedepot oder Bausparvertrag“ auf bausparvorteil.de zeigt die Unterschiede. Wir vermitteln ausschließlich den Bausparvertrag und sprechen keine Empfehlung aus.

Ausführlich erklärt

Schule, Ausbildung, Minijob

Familie und Einkommen

Riester und Altersvorsorge­depot

Kaufen, bauen, modernisieren

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