Fragen & Antworten zur Eigenheimrente 2027
Alle Fragen zur Eigenheimrente an einem Ort: oben kurz beantwortet, darunter ausführlich erklärt, mit Zahlen und Rechenbeispielen. Stand: 15. Oktober 2026.
Kurz beantwortet
Ist die Eigenheimrente dasselbe wie Wohn-Riester?
Ja. Eigenheimrente ist der offizielle Name, viele kennen sie als Wohn-Riester. Ab 2027 gelten neue Regeln: bis zu 540 € Zulage statt 175 €, die Zulage richtet sich nur noch nach Ihrem Beitrag, und auch Selbstständige sind dabei.
Kann ich heute schon etwas tun?
Ja. Lassen Sie Ihre Förderung ausrechnen und sich vormerken. Außerdem prüfen wir, ob Ihnen schon heute Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage zustehen. Die laufen über einen zweiten, normalen Bausparvertrag.
Ab wann kann ich das Geld für mein Zuhause nutzen?
Nach dem neuen Recht ab dem 1. Januar 2028, wenn Ihr Vertrag das vorsieht und Ihre Auszahlung im Alter noch nicht begonnen hat. Dann können Sie das Geld ganz oder teilweise entnehmen, mindestens 3.000 €, für Kauf, Bau, Modernisierung oder zum Ablösen Ihres Kredits.
Was passiert, wenn ich nie eine Immobilie kaufe?
Dann bekommen Sie Ihr Guthaben im Alter als monatliche Auszahlung. Bis zu 30 % können Sie sich auf einmal auszahlen lassen. Die Förderung behalten Sie.
Muss ich selbst in der Immobilie wohnen?
Ja. Wenn Sie Geld für Ihr Zuhause entnehmen, sollten Sie dort wohnen, bis der Betrag im Alter fertig versteuert ist. Das dauert ab Beginn Ihrer Auszahlung 5 Jahre. Danach dürfen Sie verkaufen oder vermieten. Ziehen Sie vorher aus, behalten Sie die Förderung, wenn Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen wieder eine eigene Wohnung kaufen oder das Geld in einen anderen geförderten Vertrag einzahlen. Sonst wird der offene Betrag auf einmal versteuert. Die Zulagen für das richtig verwendete Geld müssen Sie nicht zurückzahlen.
Was ist, wenn ich einmal nicht mehr sparen kann?
Sie können den Beitrag senken oder pausieren. Für eine Zulage reichen schon 10 € im Monat. Kündigen sollten Sie nicht: Dann fordert der Staat Zulagen und Steuervorteile zurück. Ihr Berater findet mit Ihnen eine Lösung.
Geht das zusammen mit vermögenswirksamen Leistungen?
Ja, mit einem zweiten Vertrag. Das Geld vom Arbeitgeber kommt auf einen normalen Bausparvertrag und bringt die Arbeitnehmersparzulage. Zahlen Sie dort zusätzlich selbst ein, kann dafür die Wohnungsbauprämie dazukommen. Ihr eigener Beitrag für die Eigenheimrente geht auf den geförderten Vertrag.
Gibt es die Kinderzulage für immer?
Sie gibt es für jedes Jahr, in dem Sie für das Kind Kindergeld bekommen. Danach bleibt Ihre eigene Zulage.
Muss ich Aktien oder Fonds kaufen?
Nein. Wir bieten die Förderung ausschließlich mit einem Bausparvertrag an, mit festem Zins und ohne Kursrisiko.
Ich habe schon einen Riester-Vertrag. Was passiert damit?
Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sind, behalten das alte Recht. Sie können freiwillig wechseln. Der Wechsel lässt sich nicht rückgängig machen und gilt für alle Ihre Verträge. Schließen Sie ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, wechseln alle alten Verträge automatisch mit. Bei Ehepaaren kann das auch den Vertrag des Partners betreffen. Wir rechnen vorher beide Wege mit Ihnen durch. Haben Sie aus einem alten Vertrag schon Geld für Ihre Immobilie genutzt, bleibt dieser Teil im alten Recht, auch nach einem Wechsel.
Lohnt sich das auch bei kleinem Einkommen?
Meistens ja. Bisher hing der Beitrag für die volle Zulage am Einkommen: 4 von 100 Euro des Vorjahreseinkommens, mindestens 60 € im Jahr. Wer sehr wenig verdient und schon einen alten Vertrag hat, fährt damit deshalb manchmal besser. Ihr Berater prüft das mit Ihnen.
Muss ich die Förderung später versteuern?
Ja, im Rentenalter. Versteuert wird das Geld, das Sie für Ihr Zuhause eingesetzt haben, also Ihre Beiträge und die Zulagen. Das Finanzamt führt dafür ein eigenes Konto. Nach neuem Recht wird dieser Betrag in den 5 Jahren nach Beginn der Auszahlung versteuert statt wie bisher verteilt bis zum 85. Lebensjahr und wächst nicht mehr jedes Jahr um 2 Prozent. Das gilt für Geld, das Sie ab 2028 für Ihr Zuhause nutzen. Wir geben keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
Muss ich die Zulagen irgendwann zurückzahlen?
Nur wenn Sie das Geld für etwas anderes verwenden, zum Beispiel wenn Sie kündigen und es sich auszahlen lassen. Dann gehen Zulagen und Steuervorteile zurück. Nutzen Sie es für Ihr Zuhause oder als Rente, gehören die Zulagen Ihnen. Die Übersicht „Die ehrliche Antwort“ weiter oben zeigt alle Fälle.
Was ist der Unterschied zum Altersvorsorgedepot?
Beide Wege bekommen ab 2027 dieselben Zulagen. Das Depot legt das Geld in Wertpapieren an, der Bausparvertrag als Sparguthaben mit festem Zins. Die Übersicht „Altersvorsorgedepot oder Bausparvertrag“ auf bausparvorteil.de zeigt die Unterschiede. Wir vermitteln ausschließlich den Bausparvertrag und sprechen keine Empfehlung aus.
Ausführlich erklärt
Schule, Ausbildung, Minijob
- Kann ich mit Minijob die volle Zulage bekommen?Mit einem Minijob in einer Firma kannst du ab 2027 bis zu 540 € Zulage im Jahr bekommen, wenn du rentenversicherungspflichtig bist und 150 € im Monat sparen. So funktioniert es.
- Was kostet mich die Rentenversicherungspflicht im Minijob?Im Minijob bei einer Firma zahlst du 3,6 % deines Lohns in die Rentenversicherung: bei 633 € sind das 22,79 € im Monat. Die Übersicht für 2027 mit Rechenbeispielen.
- Kann ich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen?Seit 1. Juli 2026 können Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherung einmalig aufheben. Das macht sie ab 2027 förderberechtigt. Was du tun musst und was du wissen solltest.
- Lohnt sich die Eigenheimrente in der Ausbildung?In der betrieblichen Ausbildung bist du ab 2027 förderberechtigt: bei 50 € im Monat bis zu 240 € Zulage im Jahr, bei 150 € bis zu 540 €, unter 25 einmalig 200 € Startbonus. Was in fünf Jahren zusammenkommt.
- Was ist der Startbonus von 200 € und wer bekommt ihn?Der Startbonus, beim Bundesfinanzministerium Berufseinsteigerbonus, ist eine einmalige Zulage von 200 €. Du bekommst ihn, wenn du förderberechtigt bist und zu Beginn des Jahres noch keine 25 bist. Tabelle für das erste Jahr.
Familie und Einkommen
- Wie viel Förderung bekommt eine Familie mit Kindern ab 2027?Ab 2027 für förderberechtigte Eltern bis zu 300 € Kinderzulage im Jahr für jedes Kind mit Kindergeld, voll schon ab 25 € im Monat, dazu bis zu 540 € Grundzulage. Beispiele für Paare, Alleinerziehende und Kinder in Ausbildung.
- Bekommen meine Eltern weiter Kinderzulage, wenn ich selbst einen Vertrag habe?Hast du einen eigenen geförderten Vertrag, bekommt ein förderberechtigter Elternteil mit eigenem Vertrag die Kinderzulage von bis zu 300 € trotzdem weiter, solange Kindergeld für dich läuft. Dein Vertrag bekommt dazu bis zu 540 € Grundzulage.
- Wie viel Zulage bekomme ich bei 150 € im Monat?Bei 150 € im Monat bekommen Förderberechtigte ab 2027 bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, je Kind bis zu 300 € mehr. Tabelle für 10 € bis 150 € im Monat.
- Bekommen Selbstständige ab 2027 die Zulage?Ab 2027 sind Gewerbetreibende und Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht förderberechtigt, wenn sie für das Jahr eine Steuererklärung abgeben und unter 67 sind, ebenso angestellte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke mit Einwilligung. Bis zu 540 € Grundzulage bei 150 € im Monat.
- Bekomme ich die Förderung, wenn ich arbeitslos bin oder wegen eines Kindes nicht arbeite?Mit Arbeitslosengeld I sind Sie ab 2027 ganz normal gefördert, mit Bürgergeld oft auch. In den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes sind Mütter selbst gefördert, auch ohne Job. Alle Fälle mit Tabelle.
Riester und Altersvorsorgedepot
- Was ändert sich 2027 bei der Eigenheimrente?Ab 2027 für Förderberechtigte bis zu 540 € Grundzulage statt 175 €, bis zu 300 € je Kind, Mindestbeitrag 120 € im Jahr, neue Förderberechtigte. Die Eigenheimrente, bisher meist Wohn-Riester genannt, im Überblick.
- Neue Riester-Rente 2027: Was bringt sie fürs eigene Zuhause?Ab 2027 löst eine neue geförderte Altersvorsorge die Riester-Rente ab: bis 540 € Grundzulage im Jahr, bis 300 € je Kind. Die Förderung gibt es auch für die eigene Wohnung, als Eigenheimrente. Die drei Wege im Überblick.
- Was passiert 2027 mit meinem alten Riester-Vertrag?Verträge von vor 2027 behalten die bisherige Förderung. Der Wechsel ins neue System mit bis zu 540 € Grundzulage ist freiwillig, gilt für alle Verträge und lässt sich nicht rückgängig machen. Wann er passt und worauf Sie achten.
- Altersvorsorgedepot für die Immobilie: Wie funktioniert die Entnahme ab 2028?Geld aus dem Altersvorsorgedepot fürs Eigenheim entnehmen: Regeln ab 2028, Wohnförderkonto, Verkauf und Umzug. Und wann der Bausparvertrag besser passt.
- Für wen lohnt sich die Förderung fürs Zuhause nicht?Die Förderung fürs Zuhause passt nicht, wenn Sie nicht förderberechtigt sind, das Geld bald frei brauchen oder sicher nie selbst im Eigentum wohnen. Sechs Fälle ehrlich erklärt, und was für alle anderen gilt.
- Altersvorsorgedepot oder Bausparvertrag?Die geförderten Wege ab 2027 im Überblick.
Kaufen, bauen, modernisieren
- Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Wohnung?Faustregel: mindestens die Kaufnebenkosten, in Nordrhein-Westfalen rund 12 € je 100 € Kaufpreis, bei 200.000 € also gut 24.000 €. Wie die Eigenheimrente ab 2027 beim Ansparen hilft, mit Rechenbeispielen.
- Wie funktioniert das Bauspardarlehen bei der Eigenheimrente?Ein Bausparvertrag stellt am Ende Ihr Guthaben samt Zulagen und ein Darlehen der Bausparkasse bereit, dessen Zins von Anfang an feststeht. Beispiel: Mit dem Darlehen können aus 23.400 € Guthaben 58.500 € für Kauf oder Bau werden.
- Darf ich die Förderung für eine Modernisierung nutzen?Ab 2028 dürfen Sie das geförderte Guthaben für energetische Sanierung und den Abbau von Barrieren nutzen, ab 3.000 €. Dämmung, Fenster, Heizung und bodengleiche Dusche zählen, eine neue Küche allein nicht. Übersicht mit Beispiel.
- Startkapital für dein ZuhauseFür junge Leute: mit kleinen Beträgen und Geld vom Staat Eigenkapital ansparen.
Wenn Sie schon ein Zuhause haben
- Laufender Hauskredit: Gibt es ab 2027 Förderung für die Tilgung?Wer schon im eigenen Haus wohnt, bekommt ab 2027 Förderung für die Tilgung: parallel sparen, ab 2028 Guthaben samt Zulagen in den Kredit stecken. Beispiel: 26.400 € in zehn Jahren, davon 8.400 € vom Staat.
- Mietfrei im Alter: Was ist das in Euro wert?Wer im Alter 900 € Miete zahlt, zahlt in 20 Rentenjahren 216.000 €. Wer mietfrei wohnt, braucht dieses Geld nicht. Wie die Eigenheimrente ab 2027 beim Abbezahlen hilft, mit Tabelle und Beispiel.
Wie viel bekommt Ihr Haushalt? Der Förder-Check rechnet es in einer Minute aus. Ein Berater prüft danach mit Ihnen, ob alles passt, kostenlos und in Ihrer Sprache.
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