Kann ich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen?
Stand: · nach den Regeln ab 1. Januar 2027 · Herausgeber: INTERNA · verantwortlich: Marc A. Schnitzler, seit 2005 in der Baufinanzierung
Ja, seit 1. Juli 2026 geht das einmal. Du stellst beim Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag, ab dem Folgemonat zahlst du wieder in die Rentenversicherung ein. Die Entscheidung ist endgültig: Für diesen Job kannst du dich danach nicht erneut befreien lassen.
So gehst du vor
- Den Antrag auf Aufhebung der Befreiung schriftlich beim Arbeitgeber abgeben. Ein Vordruck steht bei der Minijob-Zentrale.
- Der Arbeitgeber meldet die Änderung an die Minijob-Zentrale.
- Ab dem ersten Tag des nächsten Monats wird dein Anteil von 3,6 % einbehalten. Rückwirkend geht es nicht.
- Ab 2027 einen geförderten Vertrag abschließen und mindestens 120 € im Jahr einzahlen, für die volle Zulage 150 € im Monat.
Was du vorher wissen solltest
- Zulage gibt es erst für Beiträge ab 1. Januar 2027: Wer die Befreiung früher aufhebt, zahlt schon vorher 3,6 % und bekommt dafür noch keine Zulage. Stellst du den Antrag im Dezember 2026, gilt die Rentenversicherungspflicht ab Januar 2027.
- Nicht umkehrbar: Die Aufhebung gilt, solange dieser Minijob läuft. Hast du mehrere Minijobs gleichzeitig, gilt sie für alle.
- Weniger Geld auf dem Konto: bei 633 € Lohn 22,79 € im Monat, bei 400 € 14,40 €.
- Andere Leistungen prüfen: BAföG, Familienversicherung und andere Leistungen haben eigene Regeln. Die Förderung ändert an diesen Regeln nichts.
Rechnung in einem Satz
Wer bei 633 € Lohn die Befreiung aufhebt, zahlt im Jahr 273,46 € in die Rentenversicherung ein und kann dafür bei 150 € Sparbeitrag im Monat bis zu 540 € Zulage im Jahr bekommen. Unter 25 kommen einmalig 200 € dazu.
Wie viel kommt bei dir zusammen? Der Förder-Check rechnet es in einer Minute aus. Ein Berater prüft danach mit dir, ob alles passt, kostenlos.
Förderung ausrechnenHäufige Fragen
Seit wann kann man die Befreiung im Minijob aufheben?
Seit 1. Juli 2026, einmalig und nur für die Zukunft. Die Aufhebung wirkt ab dem Folgemonat.
Kann ich mich danach wieder befreien lassen?
Nein, nicht für denselben Minijob. Die Aufhebung gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung.
Wo stelle ich den Antrag?
Schriftlich bei deinem Arbeitgeber. Er meldet die Änderung an die Minijob-Zentrale.
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Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig aufheben (Meldung 2026)
- Minijob-Zentrale: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Minijob-Zentrale: Rentenversicherungspflicht im Minijob
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
Das Geld im Vertrag ist für deine Altersvorsorge und dein eigenes Zuhause gedacht. Lässt du dir das geförderte Guthaben vorzeitig auszahlen, zum Beispiel durch eine Kündigung, musst du die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Die Beispiele vereinfachen die gesetzlichen Regeln. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Kosten des Vertrags und Zinsen sind nicht eingerechnet. Diese Seite wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt, fachlich verantwortlich ist die INTERNA. Mehr dazu