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Neue Riester-Rente 2027: Was bringt sie fürs eigene Zuhause?

Stand: · nach den Regeln ab 1. Januar 2027 · Herausgeber: INTERNA · verantwortlich: Marc A. Schnitzler, seit 2005 in der Baufinanzierung

Ab 1. Januar 2027 gibt es eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge, oft „neue Riester-Rente“ genannt. Der Staat legt Förderberechtigten bis zu 540 € im Jahr dazu, wenn sie 150 € im Monat sparen, und bis zu 300 € für jedes Kind. Die Förderung gibt es für mehrere Vertragsarten: das Altersvorsorgedepot, Verträge mit Garantie und den Bausparvertrag. Wer das geförderte Geld für die eigene Wohnung einsetzt, nutzt die Eigenheimrente, bisher meist Wohn-Riester genannt.

Die drei geförderten Wege ab 2027

Altersvorsorge­depotVertrag mit GarantieBausparvertrag (Eigenheimrente)
Wie das Geld angelegt istFonds und ETFsje nach Anbieter, mit ZusageBausparguthaben
Was zugesagt istkeine Garantie auf die Beiträge, das Guthaben schwankt mit der Börsezu Rentenbeginn mindestens 80 oder 100 von 100 € Beiträgen samt Zulagendas Guthaben schwankt nicht mit der Börse
Geld fürs Zuhausewenn die Vertragsbedingungen es vorsehenwenn die Vertragsbedingungen es vorsehendafür ist der Vertrag gebaut
Kredit dazuneinneinBauspardarlehen nach Prüfung der Bausparkasse, Zins steht schon beim Abschluss fest

Die Zulagen sind auf allen drei Wegen gleich. Die INTERNA vermittelt nur den Bausparvertrag. Alle Wege im ausführlichen Vergleich.

Was die Förderung im Jahr bringt

HaushaltBeitrag im Monatvom Staat im Jahrin zehn Jahren
eine Person150 €540 €5.400 €
ein Elternteil, 2 Kinder25 €750 €7.500 €
Paar, beide berufstätig, 2 Kinderje 150 €1.680 €16.800 €

So wird gerechnet: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € im Jahr, 25 Cent je Euro bis 1.800 €, höchstens 540 €. Die Kinderzulage ist so hoch wie Ihr eigener Jahresbeitrag, höchstens 300 € je Kind mit Kindergeld. Unter 25 kommen einmalig 200 € dazu. Ohne Zinsen und Kosten des Vertrags. Tabelle für jeden Beitrag.

So fließt die Förderung in Ihr Zuhause

  • Vor dem Kauf: Guthaben samt Zulagen wird Eigenkapital, zum Beispiel für Grunderwerbsteuer, Notar und Makler. Wie viel Eigenkapital Sie brauchen.
  • Mit laufendem Kredit: Guthaben samt Zulagen tilgt Ihren Hauskredit. So geht die Förderung für die Tilgung.
  • Im eigenen Haus: Geld für energetische Sanierung durch einen Fachbetrieb oder Umbau ohne Barrieren, schon ab 3.000 €.

Die neuen Regeln für die Entnahme fürs Zuhause gelten ab 1. Januar 2028. Gefördert werden Beiträge ab 1. Januar 2027, und zwar das, was Sie im jeweiligen Jahr einzahlen.

Wenn Sie schon einen Riester-Vertrag haben

Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, behalten die bisherige Förderung, bis Sie wechseln. Gewechselt wird auf Ihren Antrag oder automatisch, sobald Sie ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen. Dann gilt das neue Recht für alle Ihre Verträge, und das lässt sich nicht rückgängig machen. Wer bisher sehr wenig einzahlt, fährt im alten System manchmal besser. Ihr Berater rechnet das vor dem Abschluss mit Ihnen durch. Was beim Wechsel zu beachten ist.

Wie viel bekommt Ihr Haushalt? Der Förder-Check rechnet es in einer Minute aus. Ein Berater prüft danach mit Ihnen, ob alles passt, kostenlos und in Ihrer Sprache.

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Häufige Fragen

Gibt es ab 2027 noch die Riester-Rente?

Neue Verträge nach dem alten Riester-Recht gibt es ab 1. Januar 2027 nicht mehr. An ihre Stelle tritt die neue geförderte Altersvorsorge mit einer Grundzulage von bis zu 540 € statt bisher 175 €. Bestehende Verträge behalten die bisherige Förderung, bis Sie wechseln oder einen neuen geförderten Vertrag abschließen. Dann gilt für alle Ihre Verträge das neue Recht.

Ist die Eigenheimrente Teil der neuen Förderung?

Ja. Eigenheimrente heißt, das geförderte Geld für die eigene Wohnung einzusetzen. Das geht auch im neuen System, wenn die Vertragsbedingungen es vorsehen. Beim Bausparvertrag ist das der Zweck des Vertrags.

Wie viel Förderung gibt es bei der neuen Riester-Rente?

Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr bei 150 € Monatsbeitrag, bis zu 300 € je Kind mit Kindergeld und einmalig 200 € für Förderberechtigte unter 25.

Wer bekommt die neue Förderung?

Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, zum Beispiel als Angestellter, Azubi oder im Minijob bei einer Firma, wenn Sie sich nicht von der Rentenversicherung haben befreien lassen, dazu Beamte. Ab 2027 neu: Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht mit Steuererklärung für das Jahr und angestellte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, jeweils unter 67.

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Quellen

Das Geld im Vertrag ist für Ihre Altersvorsorge und Ihr eigenes Zuhause gedacht. Lassen Sie sich das geförderte Guthaben vorzeitig auszahlen, zum Beispiel durch eine Kündigung, müssen Sie die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Die Beispiele vereinfachen die gesetzlichen Regeln. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Kosten des Vertrags und Zinsen sind nicht eingerechnet. Diese Seite wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt, fachlich verantwortlich ist die INTERNA. Mehr dazu

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