Kann ich mit Minijob die volle Zulage bekommen?
Stand: · nach den Regeln ab 1. Januar 2027 · Herausgeber: INTERNA · verantwortlich: Marc A. Schnitzler, seit 2005 in der Baufinanzierung
Ja. Wer in einem Minijob bei einer Firma in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, ist ab 2027 förderberechtigt. Zahlst du dann 150 € im Monat in einen geförderten Bausparvertrag, legt der Staat bis zu 540 € im Jahr dazu. Bist du unter 25, kommen einmalig 200 € hinzu.
Was die Förderung auslöst
Die Förderung hängt nicht an der Höhe deines Lohns. Sie hängt daran, dass du in die Rentenversicherung einzahlst. Bei einem neuen Minijob in einer Firma ist das automatisch so, solange du keinen Antrag auf Befreiung unterschreibst. Du zahlst dann 3,6 % deines Lohns selbst, der Arbeitgeber zahlt 15 % obendrauf.
Die Zulage selbst richtet sich nur danach, wie viel du in deinen Vertrag einzahlst. Wer 1.800 € im Jahr einzahlt, also 150 € im Monat, bekommt die volle Grundzulage von 540 €. Das gilt bei 633 € Lohn genauso wie bei 400 €.
Rechenbeispiel: Joshua, 18, Minijob mit 633 € im Monat
| im Monat | im Jahr | |
|---|---|---|
| Lohn brutto | 633,00 € | 7.596,00 € |
| eigener Beitrag zur Rentenversicherung (3,6 %) | −22,79 € | −273,46 € |
| ausgezahlt | 610,21 € | 7.322,54 € |
| Sparbeitrag in den Bausparvertrag | −150,00 € | −1.800,00 € |
| bleibt zum Ausgeben | 460,21 € | 5.522,54 € |
| Grundzulage vom Staat | +540,00 € | |
| Startbonus unter 25, einmalig | +200,00 € | |
| im Vertrag nach dem ersten Jahr | 2.540,00 € |
Joshua ist eine Beispielperson. Die 150 € im Monat sind nicht weg, sie liegen in seinem Vertrag. Kosten des Vertrags und Zinsen sind in der Rechnung nicht enthalten.
Das Geld im Vertrag ist für deine Altersvorsorge und dein eigenes Zuhause gedacht. Lässt du dir das geförderte Guthaben vorzeitig auszahlen, zum Beispiel durch eine Kündigung, musst du die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Wann es nicht klappt
- Du hast dich von der Rentenversicherung befreien lassen. Dann bist du über den Minijob nicht förderberechtigt. Die Befreiung lässt sich einmalig aufheben, das liest du hier.
- Der Minijob ist kurzfristig, zum Beispiel ein Ferienjob für wenige Wochen. Dann zahlst du nicht in die Rentenversicherung ein.
- Du zahlst weniger als 120 € im Jahr in den Vertrag. Darunter gibt es keine Zulage.
Im Minijob in einem Privathaushalt zahlst du 13,6 % deines Lohns selbst, weil der Arbeitgeber dort nur 5 % trägt. Das lohnt sich meist nicht.
Was mit dem Kindergeld deiner Eltern passiert
Dein eigener Vertrag ändert nichts am Kindergeld. Solange deine Eltern Kindergeld für dich bekommen, kann ein Elternteil zusätzlich bis zu 300 € Kinderzulage für dich erhalten, in seinem eigenen Vertrag. Ein Haushalt kann so zweimal profitieren.
Wie viel kommt bei dir zusammen? Der Förder-Check rechnet es in einer Minute aus. Ein Berater prüft danach mit dir, ob alles passt, kostenlos.
Förderung ausrechnenHäufige Fragen
Wie viel Zulage bekomme ich mit Minijob?
Bis zu 540 € im Jahr, wenn du im Minijob rentenversicherungspflichtig bist und 150 € im Monat in einen geförderten Vertrag einzahlst. Unter 25 kommen einmalig 200 € dazu.
Muss ich viel verdienen, um die volle Zulage zu bekommen?
Nein. Die Zulage richtet sich nach deinem Sparbeitrag, nicht nach deinem Lohn. Entscheidend ist, dass du in die Rentenversicherung einzahlst.
Gilt das auch für Schüler und Studenten?
Ja, wenn sie einen Minijob bei einer Firma haben und dort rentenversicherungspflichtig sind. Studenten ohne einen solchen Job sind nicht förderberechtigt.
Weiterlesen
Quellen
- Minijob-Zentrale: Rentenversicherungspflicht im Minijob
- Minijob-Zentrale: Welcher Beitrag muss bei Rentenversicherungspflicht gezahlt werden?
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156: Altersvorsorgereformgesetz
Das Geld im Vertrag ist für deine Altersvorsorge und dein eigenes Zuhause gedacht. Lässt du dir das geförderte Guthaben vorzeitig auszahlen, zum Beispiel durch eine Kündigung, musst du die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Die Beispiele vereinfachen die gesetzlichen Regeln. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Kosten des Vertrags und Zinsen sind nicht eingerechnet. Diese Seite wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt, fachlich verantwortlich ist die INTERNA. Mehr dazu