Bausparvorteilein Service der INTERNA

Bekomme ich die Förderung, wenn ich arbeitslos bin oder wegen eines Kindes nicht arbeite?

Stand: · nach den Regeln ab 1. Januar 2027 · Herausgeber: INTERNA · verantwortlich: Marc A. Schnitzler, seit 2005 in der Baufinanzierung

Oft ja. Bekommen Sie Arbeitslosengeld I, sind Sie ganz normal gefördert. Bekommen Sie Bürgergeld, heute Grundsicherungsgeld, sind Sie gefördert, wenn Sie direkt davor in einem Job mit Rentenversicherung gearbeitet oder Arbeitslosengeld I bekommen haben. In den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes sind Sie selbst gefördert, auch wenn Sie nie gearbeitet haben. Danach hilft der Ehepartner: Ist er gefördert, bekommen Sie über ihn bis zu 175 € Grundzulage im Jahr.

Wer in welcher Lage gefördert wird

Ihre Lageselbst gefördert?was gilt
Arbeitslosengeld Ijavolle Förderung, die Arbeitsagentur zahlt Ihre Rentenbeiträge weiter
Bürgergeld, direkt nach einem Job mit Rentenversicherung oder nach Arbeitslosengeld IjaSie werden so behandelt, als wären Sie weiter versichert
Bürgergeld, direkt davor ohne Rentenversicherung, zum Beispiel selbstständigneinüber einen geförderten Ehepartner bis zu 175 € im Jahr
Kind unter drei, Sie arbeiten nichtja36 Monate ab dem Monat nach der Geburt, der Bund zahlt Ihre Rentenbeiträge
Kind älter als drei, Sie arbeiten nicht, verheiratetüber den Ehepartnerbis zu 175 € Grundzulage und bis zu 300 € Kinderzulage, je nachdem, wie viel Ihr Ehepartner einzahlt
Kind älter als drei, Sie arbeiten nicht, nicht verheiratetneinkeine neuen Zulagen, das Geld im Vertrag bleibt Ihnen

Über den Ehepartner gefördert heißt: Ihr Ehepartner ist selbst förderberechtigt und zahlt in einen eigenen geförderten Vertrag ein. Sie haben ebenfalls einen eigenen Vertrag und zahlen mindestens 120 € im Jahr ein. Wie hoch Ihre Zulagen sind, richtet sich nach seinen Einzahlungen: Zahlt er mindestens 350 € im Jahr, also rund 30 € im Monat, bekommen Sie die vollen 175 € Grundzulage und 300 € je Kind. Jedes weitere Kind startet eine neue Zeit von drei Jahren.

Rechenbeispiel: Mutter, ein Kind unter drei, 25 € im Monat

im Jahr
Ihr eigener Beitrag300 €
Grundzulage150 €
Kinderzulage300 €
vom Staat zusammen450 €

Der Staat legt in diesem Beispiel anderthalbmal so viel dazu, wie Sie selbst einzahlen. Wer 150 € im Monat schafft, bekommt bis zu 540 € Grundzulage, mit einem Kind zusammen 840 €. Gerechnet ohne Zinsen und Kosten des Vertrags.

Was Sie tun sollten

  • Kindererziehungszeit beantragen: Lassen Sie die Zeit bei der Deutschen Rentenversicherung eintragen. Sonst kann die Zulage später zurückgefordert werden.
  • Weiter einzahlen, wenn es geht: Die Zulage gibt es für jedes Jahr, in dem Sie mindestens 120 € einzahlen, also 10 € im Monat. Ein Jahr ohne Einzahlung lässt sich nicht nachholen.
  • Nicht kündigen: Geht es gerade nicht, lassen Sie den Vertrag ruhen. Die bisherigen Zulagen bleiben. Wer kündigt und sich das Guthaben auszahlen lässt, muss sie zurückzahlen.

Und beim Bürgergeld?

Gefördertes Altersvorsorgevermögen und eine angemessene Wohnung, in der Sie selbst wohnen, sind beim Bürgergeld in der Regel geschützt. Was in Ihrem Fall gilt, entscheidet das Jobcenter. Ob Sie einen Kredit bekommen, hängt von Ihrem Einkommen ab. In dieser Zeit ist meist zuerst das Sparen mit Zulagen der passende Weg.

Wie viel bekommt Ihr Haushalt? Der Förder-Check rechnet es in einer Minute aus. Ein Berater prüft danach mit Ihnen, ob alles passt, kostenlos und in Ihrer Sprache.

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Häufige Fragen

Bekomme ich mit Arbeitslosengeld die Zulage?

Ja. Mit Arbeitslosengeld I zahlt die Arbeitsagentur Ihre Rentenbeiträge weiter, damit sind Sie ganz normal gefördert: bis zu 540 € Grundzulage im Jahr bei 150 € im Monat und bis zu 300 € je Kind.

Bekomme ich mit Bürgergeld die Zulage?

Ja, wenn Sie direkt vor dem Bürgergeld in einem Job mit Rentenversicherung gearbeitet oder Arbeitslosengeld I bekommen haben. Waren Sie direkt davor nicht rentenversichert, zum Beispiel als Selbstständiger, bekommen Sie die Förderung nur über einen geförderten Ehepartner, bis zu 175 € im Jahr.

Bin ich als Mutter ohne Job gefördert?

In den ersten drei Jahren nach der Geburt ja, auch wenn Sie nie gearbeitet haben, denn in dieser Zeit zahlt der Bund Ihre Rentenbeiträge. Danach bekommen Sie die Förderung über Ihren Ehemann, solange Sie verheiratet sind und er gefördert wird.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich keine Förderung mehr bekomme?

Das Geld im Vertrag und die bisherigen Zulagen bleiben Ihnen. Sie können den Vertrag ruhen lassen und später wieder einzahlen. Neue Zulagen gibt es erst wieder, wenn Sie förderberechtigt sind.

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Quellen

Das Geld im Vertrag ist für Ihre Altersvorsorge und Ihr eigenes Zuhause gedacht. Lassen Sie sich das geförderte Guthaben vorzeitig auszahlen, zum Beispiel durch eine Kündigung, müssen Sie die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Die Beispiele vereinfachen die gesetzlichen Regeln. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Kosten des Vertrags und Zinsen sind nicht eingerechnet. Diese Seite wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt, fachlich verantwortlich ist die INTERNA. Mehr dazu

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