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Was ist der Startbonus von 200 € und wer bekommt ihn?

Stand: · nach den Regeln ab 1. Januar 2027 · Herausgeber: INTERNA · verantwortlich: Marc A. Schnitzler, seit 2005 in der Baufinanzierung

Der Startbonus ist eine einmalige Zulage von 200 €, zusätzlich zur Grundzulage. Du bekommst ihn, wenn du förderberechtigt bist, einen geförderten Vertrag hast und zu Beginn des Jahres noch keine 25 bist. Das Bundesfinanzministerium nennt ihn Berufseinsteigerbonus. Einen Berufseinstieg brauchst du dafür nicht, es zählt dein Alter.

Wer ihn bekommt

  • Du bist selbst förderberechtigt, zum Beispiel in einer betrieblichen Ausbildung, im Job als Angestellter oder im Minijob bei einer Firma mit Rentenversicherung.
  • Du bist zu Beginn des Jahres noch keine 25.
  • Du zahlst im Jahr mindestens 120 € in deinen Vertrag ein.

Den Startbonus gibt es nur einmal. Wer über den Vertrag eines Ehepartners mitgefördert wird, bekommt ihn nicht.

Was er im ersten Jahr ausmacht

Sparrate im Monatdu zahlst im JahrGrundzulageStartbonusvom Staat im ersten Jahr
10 €120 €60 €200 €260 €
25 €300 €150 €200 €350 €
50 €600 €240 €200 €440 €
150 €1.800 €540 €200 €740 €

Bei 25 € im Monat zahlst du 300 € im Jahr ein und bekommst im ersten Jahr 350 € vom Staat. Ab dem zweiten Jahr gibt es die Grundzulage ohne Startbonus.

Warum der Zeitpunkt zählt

Der Startbonus hängt am Alter zu Beginn des Jahres. Wirst du im Laufe eines Jahres 25, kannst du ihn für dieses Jahr noch bekommen. Bist du am 1. Januar schon 25, gibt es ihn nicht mehr.

Wie viel kommt bei dir zusammen? Der Förder-Check rechnet es in einer Minute aus. Ein Berater prüft danach mit dir, ob alles passt, kostenlos.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Berufseinsteigerbonus?

Einmalig 200 €, zusätzlich zur Grundzulage.

Muss ich gerade ins Berufsleben einsteigen?

Nein. Es zählt, dass du förderberechtigt bist und zu Beginn des Jahres noch keine 25 bist.

Bekomme ich den Bonus mit 25 noch?

Nur, wenn du zu Beginn des Jahres noch 24 warst. Bist du am 1. Januar schon 25, gibt es ihn nicht mehr.

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Quellen

Das Geld im Vertrag ist für deine Altersvorsorge und dein eigenes Zuhause gedacht. Lässt du dir das geförderte Guthaben vorzeitig auszahlen, zum Beispiel durch eine Kündigung, musst du die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Die Beispiele vereinfachen die gesetzlichen Regeln. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Kosten des Vertrags und Zinsen sind nicht eingerechnet. Diese Seite wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt, fachlich verantwortlich ist die INTERNA. Mehr dazu

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