Was passiert 2027 mit meinem alten Riester-Vertrag?
Stand: · nach den Regeln ab 1. Januar 2027 · Herausgeber: INTERNA · verantwortlich: Marc A. Schnitzler, seit 2005 in der Baufinanzierung
Wenn Sie nichts tun, bleibt Ihr Vertrag im bisherigen System. Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, behalten die bisherige Förderung. Sie können ins neue System mit der höheren Förderung wechseln. Der Wechsel ist freiwillig, gilt dann für alle Ihre Riester-Verträge zusammen und lässt sich nicht rückgängig machen. Ob er sich lohnt, hängt vor allem davon ab, wie viel Sie im Jahr einzahlen: Ab 30 € im Monat bringt das neue System meist mehr, bei sehr kleinen Beiträgen oft das alte.
Alt und neu im Vergleich
| bisheriges System | neues System | |
|---|---|---|
| Grundzulage | bis 175 € im Jahr | bis 540 € im Jahr |
| Volle Zulage | nur bei 4 % des Vorjahreseinkommens als Beitrag | bei 150 € im Monat |
| Kinderzulage | 185 € oder 300 €, je nach Geburtsjahr | bis 300 € je Kind |
Beispiel: Ein Paar, beide berufstätig, mit zwei Kindern, die ab 2008 geboren sind, bekommt im bisherigen System höchstens 950 € Zulagen im Jahr, und das nur, wenn jeder 4 % seines Vorjahreseinkommens einzahlt. Im neuen System sind es bei je 150 € im Monat bis zu 1.680 €.
Was ein Wechsel bedeutet
- Freiwillig: Niemand muss wechseln. Ohne Wechsel bekommt Ihr Vertrag weiter die bisherigen Zulagen.
- Für alle Verträge: Der Wechsel gilt für alle Ihre geförderten Altersvorsorgeverträge zusammen, auch für Riester-Verträge bei einer Versicherung oder Bank.
- Ehepartner: Ist Ihr Ehepartner über Ihren Vertrag mitgefördert, weil er selbst nicht förderberechtigt ist, folgt er Ihrem System. Wechseln Sie, wechselt er mit. Bleiben Sie im alten System, bekommt ein neuer Vertrag Ihres Ehepartners keine Zulage. Deshalb prüft Ihr Berater immer die Verträge von Ihnen beiden.
- Nicht umkehrbar: Zurück ins alte System geht es danach nicht.
- Neuer Vertrag ab 2027: Wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, wechselt damit automatisch ins neue System, mit allen bestehenden Verträgen.
Wenn Sie das Guthaben für Ihre Wohnung einsetzen
Das Wohnförderkonto ist das Konto, auf dem die Zulagenstelle festhält, wie viel gefördertes Geld in Ihrer Wohnung steckt. Es wird im Alter versteuert. Welche Regeln dafür gelten, hängt davon ab, wann Sie das Guthaben für die Wohnung einsetzen. Bei einem geförderten Darlehen zählt, wann Sie es bekommen haben. Bei einem Vorausdarlehen, also einem Kredit, den später Ihr Bausparvertrag ablöst, zählt, wann diese Ablösung stattfindet. Ein Wechsel ändert daran nichts.
- Vor dem 1. Januar 2028: Guthaben eingesetzt, gefördertes Darlehen bekommen oder Vorausdarlehen abgelöst. Dann bleibt für Ihr Wohnförderkonto das alte Recht, mit oder ohne Wechsel. Es wird jedes Jahr um 2 % erhöht und im Alter bis zum 85. Lebensjahr versteuert.
- Erst ab dem 1. Januar 2028: Es gilt das neue Recht, mit oder ohne Wechsel. Das Konto wird nicht mehr erhöht und in den fünf Jahren nach Rentenbeginn versteuert.
Für die Wohnung bringt ein Wechsel also weder einen Vorteil noch einen Nachteil. Es geht beim Wechsel um die Zulagen.
Wann ein Wechsel eher passt
- Sie zahlen mindestens 30 € im Monat ein oder wollen das künftig tun. Dann gibt es bis zu 540 € Grundzulage im Jahr statt 175 €.
- Sie haben bisher weniger als 4 % Ihres Vorjahreseinkommens eingezahlt und deshalb nicht die volle Zulage bekommen. Im neuen System zählt jeder Euro ab 120 € im Jahr.
- Sie haben Kinder, die vor 2008 geboren sind und für die Sie noch Kindergeld bekommen. Für sie steigt die Kinderzulage von 185 € auf bis zu 300 €.
Wann Sie genauer hinsehen sollten
- Sie zahlen bisher nur den Mindestbeitrag von 60 € im Jahr, weil Ihr Einkommen im Vorjahr niedrig war. Dafür gibt es im alten System die volle Zulage, mit zwei Kindern bis zu 775 €. Im neuen System gibt es unter 120 € im Jahr keine Zulage, für 750 € brauchen Sie 300 € Beitrag.
- Sie haben mehrere Riester-Verträge, die alle mitwechseln würden.
- Ihr Ehepartner ist über Ihren Vertrag mitgefördert, weil er selbst nicht förderberechtigt ist.
- Sie überlegen, Ihren alten Vertrag durch einen neuen zu ersetzen. Wechseln Sie per Erklärung bei Ihrem Anbieter, behält Ihr alter Vertrag seine Bedingungen, zum Beispiel einen günstigen Darlehenszins.
Ihr Berater vergleicht mit Ihnen beide Wege für Ihre Verträge, bevor Sie etwas unterschreiben.
Wie viel bekommt Ihr Haushalt? Der Förder-Check rechnet es in einer Minute aus. Ein Berater prüft danach mit Ihnen, ob alles passt, kostenlos und in Ihrer Sprache.
Förderung ausrechnenHäufige Fragen
Muss ich 2027 etwas mit meinem Riester-Vertrag tun?
Nein. Ohne Wechsel bleibt Ihr Vertrag im bisherigen System und bekommt weiter die bisherigen Zulagen.
Kann ich nach einem Wechsel zurück ins alte System?
Nein. Der Wechsel lässt sich nicht rückgängig machen und gilt für alle Ihre geförderten Altersvorsorgeverträge.
Was passiert, wenn ich ab 2027 einen neuen Vertrag abschließe?
Dann wechseln Sie automatisch ins neue System, mit allen Verträgen, die Sie schon haben. Deshalb sollten vor einem neuen Abschluss alle bestehenden Verträge geprüft werden.
Weiterlesen
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156: Altersvorsorgereformgesetz
Das Geld im Vertrag ist für Ihre Altersvorsorge und Ihr eigenes Zuhause gedacht. Lassen Sie sich das geförderte Guthaben vorzeitig auszahlen, zum Beispiel durch eine Kündigung, müssen Sie die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Die Beispiele vereinfachen die gesetzlichen Regeln. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Kosten des Vertrags und Zinsen sind nicht eingerechnet. Diese Seite wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt, fachlich verantwortlich ist die INTERNA. Mehr dazu