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Was ändert sich 2027 bei der Eigenheimrente?

Stand: · nach den Regeln ab 1. Januar 2027 · Herausgeber: INTERNA · verantwortlich: Marc A. Schnitzler, seit 2005 in der Baufinanzierung

Ab 1. Januar 2027 zahlt der Staat Förderberechtigten deutlich mehr: bis zu 540 € Grundzulage im Jahr statt bisher 175 €, dazu bis zu 300 € für jedes Kind. Für Förderberechtigte hängt die Zulage nur noch davon ab, wie viel Sie selbst einzahlen, schon ab 120 € im Jahr. Die Eigenheimrente, bisher meist Wohn-Riester genannt, ist ein geförderter Altersvorsorgevertrag, zum Beispiel ein Bausparvertrag. Sein Guthaben dürfen Sie für die eigene Wohnung einsetzen, wenn die Vertragsbedingungen das vorsehen.

Alt und neu im Vergleich

bis 2026ab 2027
Grundzulagebis 175 € im Jahrbis 540 € im Jahr
Berechnungvolle Zulage nur bei 4 % des Vorjahreseinkommens als Beitrag50 Cent je Euro auf die ersten 360 €, 25 Cent je Euro bis 1.800 €
Mindestbeitrag60 €120 € im Jahr
Kinderzulage185 € oder 300 €, je nach Geburtsjahrbis 300 € je Kind
Startbonus unter 25200 € einmalig200 € einmalig
Förderberechtigtvor allem Angestellte und Beamtezusätzlich Selbstständige ohne Rentenversicherung mit Steuererklärung und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, jeweils unter 67

Was beim Zuhause neu ist

  • Das Guthaben darf für Kauf, Bau, Tilgung eines Kredits, energetische Sanierung und Umbau ohne Barrieren der selbst bewohnten Wohnung eingesetzt werden, schon ab 3.000 €.
  • Die neuen Regeln für die Entnahme gelten ab 1. Januar 2028. Wer 2027 entnimmt, fällt noch unter die alten.
  • Neu ist auch: Ein Vertrag ab 2027 muss die Entnahme fürs Zuhause nicht mehr anbieten. Ob ein Vertrag sie enthält, steht in seinen Bedingungen. Das prüft Ihr Berater vor dem Abschluss.
  • Das Wohnförderkonto hält fest, wie viel Fördergeld in der Wohnung steckt. Für alles, was ab 2028 in die Wohnung fließt, wird es nicht mehr jedes Jahr um 2 % erhöht.

Was mit alten Verträgen passiert

Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, behalten die bisherige Förderung, bis Sie wechseln. Gewechselt wird auf Ihren Antrag oder automatisch, sobald Sie ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen. Dann gilt das neue Recht für alle Ihre Verträge, und das lässt sich nicht rückgängig machen. Ob sich das lohnt, hängt vom einzelnen Vertrag ab. Das klärt ein Berater mit Ihnen. Mehr zum Wechsel.

Wenn Sie am Ende nicht kaufen

Sie können den Vertrag ruhen lassen, auf einen anderen Fördervertrag übertragen oder das Guthaben im Alter als Rente beziehen. Lassen Sie sich das geförderte Guthaben dagegen vorzeitig auszahlen, zum Beispiel nach einer Kündigung, müssen Sie Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Wer das Guthaben für die eigene Wohnung eingesetzt hat und die Wohnung später verkauft oder dauerhaft verlässt, muss unter Umständen den offenen Betrag auf dem Wohnförderkonto auf einmal versteuern. Ihr Berater erklärt Ihnen die Fristen und wie sich das vermeiden lässt.

Wie viel bekommt Ihr Haushalt? Der Förder-Check rechnet es in einer Minute aus. Ein Berater prüft danach mit Ihnen, ob alles passt, kostenlos und in Ihrer Sprache.

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Häufige Fragen

Ab wann gilt die neue Förderung?

Für Beiträge ab 1. Januar 2027. Die neuen Regeln für die Entnahme fürs Zuhause gelten ab 1. Januar 2028.

Heißt Wohn-Riester jetzt Eigenheimrente?

Eigenheimrente ist der Name des Gesetzes von 2008, mit dem Wohn-Riester eingeführt wurde. Im Alltag sagten die meisten Wohn-Riester, heute ist Eigenheimrente der gebräuchliche Name. Neu ist ab 2027 die höhere und einfachere Förderung.

Wie viel bekommt eine Familie?

Ein Paar, beide berufstätig und förderberechtigt, mit zwei Kindern bekommt bei je 150 € Monatsbeitrag bis zu 1.680 € Zulagen im Jahr: zweimal 540 € Grundzulage und zweimal 300 € Kinderzulage.

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Quellen

Das Geld im Vertrag ist für Ihre Altersvorsorge und Ihr eigenes Zuhause gedacht. Lassen Sie sich das geförderte Guthaben vorzeitig auszahlen, zum Beispiel durch eine Kündigung, müssen Sie die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Die Beispiele vereinfachen die gesetzlichen Regeln. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Kosten des Vertrags und Zinsen sind nicht eingerechnet. Diese Seite wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt, fachlich verantwortlich ist die INTERNA. Mehr dazu

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