Bekommen meine Eltern weiter Kinderzulage, wenn ich selbst einen Vertrag habe?
Stand: · nach den Regeln ab 1. Januar 2027 · Herausgeber: INTERNA · verantwortlich: Marc A. Schnitzler, seit 2005 in der Baufinanzierung
Ja. Solange deine Eltern Kindergeld für dich bekommen, bleibt die Kinderzulage von bis zu 300 € im Jahr im Vertrag eines Elternteils, wenn er selbst förderberechtigt ist und einen eigenen Vertrag hat. Dein eigener Vertrag bekommt zusätzlich die Grundzulage, bis zu 540 € im Jahr bei 150 € im Monat. Eure Familie bekommt dann zweimal Förderung für dich.
Zwei Verträge, zwei Zulagen
| Vertrag eines Elternteils | dein Vertrag | |
|---|---|---|
| Zulage für dich | Kinderzulage bis 300 € im Jahr, solange Kindergeld läuft | Grundzulage bis 540 € im Jahr bei 150 € im Monat |
| Voraussetzung | Elternteil ist förderberechtigt und zahlt mindestens 25 € im Monat ein | du zahlst in die Rentenversicherung ein, zum Beispiel in einer betrieblichen Ausbildung oder im Minijob bei einer Firma |
| Startbonus | nein | einmalig 200 €, wenn du zu Beginn des Jahres unter 25 bist |
Beispiel: Du machst eine Ausbildung und zahlst 50 € im Monat ein. Dein Vertrag bekommt 240 € Grundzulage und im ersten Jahr 200 € Startbonus. Dein Vater oder deine Mutter bekommt weiter bis zu 300 € Kinderzulage für dich. Zusammen sind das im ersten Jahr bis zu 740 € vom Staat für dich.
Wie lange es Kindergeld gibt
In der Regel bis du 18 bist. Während einer Ausbildung oder eines Studiums gibt es Kindergeld längstens bis 25. Hast du schon eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen und machst eine zweite, gibt es Kindergeld nur, solange du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest. Ein Minijob ist kein Problem. Solange Kindergeld läuft, läuft auch die Kinderzulage.
Welcher Elternteil die Kinderzulage bekommt
Sind deine Eltern verheiratet und leben zusammen, geht die Kinderzulage 2027 an deine Mutter, ab 2028 im Normalfall an den Elternteil, der das Kindergeld bekommt. In beiden Fällen gilt: Wollen beide Eltern sie beim anderen Elternteil haben, sagen sie das gemeinsam dem Anbieter. Sind sie nicht verheiratet, bekommt sie der Elternteil mit Kindergeld. Dieser Elternteil braucht einen eigenen geförderten Vertrag.
Ändert sich am Kindergeld etwas?
Nein. Dein eigener Vertrag ändert nichts am Kindergeld deiner Eltern.
Wie viel kommt bei dir zusammen? Der Förder-Check rechnet es in einer Minute aus. Ein Berater prüft danach mit dir, ob alles passt, kostenlos.
Förderung ausrechnenHäufige Fragen
Bekommen meine Eltern die Kinderzulage weiter, wenn ich einen eigenen Vertrag habe?
Ja, solange sie Kindergeld für dich bekommen und ein Elternteil selbst förderberechtigt ist und einen eigenen Vertrag hat.
Kann ich die Kinderzulage für mich selbst bekommen?
Nein. Die Kinderzulage geht an einen Elternteil. Du bekommst in deinem Vertrag die Grundzulage und, wenn du unter 25 bist, einmalig den Startbonus.
Was passiert, wenn das Kindergeld endet?
Dann endet auch die Kinderzulage bei deinen Eltern. Dein eigener Vertrag bekommt die Grundzulage weiter, solange du förderberechtigt bist.
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Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156: Altersvorsorgereformgesetz
Das Geld im Vertrag ist für deine Altersvorsorge und dein eigenes Zuhause gedacht. Lässt du dir das geförderte Guthaben vorzeitig auszahlen, zum Beispiel durch eine Kündigung, musst du die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Die Beispiele vereinfachen die gesetzlichen Regeln. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Kosten des Vertrags und Zinsen sind nicht eingerechnet. Diese Seite wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt, fachlich verantwortlich ist die INTERNA. Mehr dazu