Für wen lohnt sich die Förderung fürs Zuhause nicht?
Stand: · nach den Regeln ab 1. Januar 2027 · Herausgeber: INTERNA · verantwortlich: Marc A. Schnitzler, seit 2005 in der Baufinanzierung
Wer irgendwann selbst im Eigentum wohnen will oder einen Kredit für die eigene Wohnung abzahlt, bekommt vom Staat bis zu 540 € im Jahr dazu, je Kind bis zu 300 €. Weniger passt die Förderung in sechs Fällen: wenn Sie nicht förderberechtigt sind, das Geld in den nächsten Jahren frei brauchen, nur vermieten wollen, sicher nie im Eigentum wohnen und lieber an der Börse anlegen, spät mit einem Kredit planen oder einen alten Riester-Vertrag mit sehr kleinem Beitrag haben.
Sechs Fälle, in denen Sie genauer hinsehen sollten
- Sie sind nicht förderberechtigt. Förderberechtigt ist, wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, dazu Beamte und ab 2027 Selbstständige unter 67 mit Steuererklärung für das Jahr. Studenten ohne Job sind es meist nicht. Ist Ihr Ehepartner förderberechtigt, können Sie über ihn mit bis zu 175 € im Jahr gefördert werden.
- Sie brauchen das Geld in den nächsten Jahren für etwas anderes. Lassen Sie sich das geförderte Guthaben aufs Girokonto auszahlen, müssen Sie Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
- Sie wollen die Wohnung nur vermieten. Gefördert wird nur die Wohnung, in der Sie selbst wohnen.
- Sie wollen sicher nie selbst im Eigentum wohnen und lieber an der Börse anlegen. Dann passt ein anderer geförderter Weg wie das Altersvorsorgedepot vielleicht besser. Dazu berät die INTERNA nicht.
- Sie sind über 60 und brauchen noch einen Kredit. Ein Bauspardarlehen muss bis zum 68. Geburtstag abbezahlt sein. Das Guthaben samt Zulagen können Sie trotzdem in die Wohnung stecken.
- Sie haben einen alten Riester-Vertrag mit sehr kleinem Beitrag. Wer bisher nur 60 € im Jahr einzahlt, bekommt im alten System oft die volle Zulage. Ein neuer Vertrag ab 2027 holt alle alten Verträge ins neue System. Was Sie vorher prüfen sollten.
Für alle anderen
Für alle anderen gilt: Der Staat zahlt die Zulage für das, was Sie im jeweiligen Jahr einzahlen. Wer den Start um ein Jahr verschiebt, lässt die Förderung für dieses Jahr liegen. Beispiel: Ein Elternteil mit zwei Kindern, der erst 2028 statt 2027 anfängt, lässt bei 25 € im Monat 750 € liegen. Ein Paar, beide berufstätig, mit zwei Kindern bei je 150 € im Monat 1.680 €.
Und wer am Ende doch nicht kauft, verliert die Förderung nicht: Das Guthaben samt Zulagen wird im Alter als Rente ausgezahlt.
Was Sie heute schon tun können
Abschließen können Sie ab Januar 2027. Mit dem Förder-Check sehen Sie in einer Minute, wie viel der Staat Ihrem Haushalt im Jahr dazulegt, und merken sich kostenlos vor. Danach meldet sich ein Berater bei Ihnen.
Wie viel bekommt Ihr Haushalt? Der Förder-Check rechnet es in einer Minute aus. Ein Berater prüft danach mit Ihnen, ob alles passt, kostenlos und in Ihrer Sprache.
Förderung ausrechnenHäufige Fragen
Für wen lohnt sich die Eigenheimrente nicht?
Für Menschen, die nicht förderberechtigt sind, das Geld in den nächsten Jahren frei brauchen, nur vermieten wollen oder sicher nie selbst im Eigentum wohnen und lieber an der Börse anlegen.
Verliere ich die Förderung, wenn ich am Ende nicht kaufe?
Nein. Das Guthaben samt Zulagen wird im Alter als Rente ausgezahlt. Zurückzahlen müssen Sie die Zulagen nur, wenn Sie sich das Guthaben vorzeitig für etwas anderes auszahlen lassen.
Kann ich die Zulage für ein Jahr später bekommen?
Die Zulage gibt es für das, was Sie im jeweiligen Jahr einzahlen. Wer ein Jahr später startet, bekommt für das ausgelassene Jahr keine Zulage.
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Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen: Fragen und Antworten
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156: Altersvorsorgereformgesetz
Das Geld im Vertrag ist für Ihre Altersvorsorge und Ihr eigenes Zuhause gedacht. Lassen Sie sich das geförderte Guthaben vorzeitig auszahlen, zum Beispiel durch eine Kündigung, müssen Sie die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Die Beispiele vereinfachen die gesetzlichen Regeln. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Kosten des Vertrags und Zinsen sind nicht eingerechnet. Diese Seite wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt, fachlich verantwortlich ist die INTERNA. Mehr dazu