Bausparvorteilein Service der INTERNA

Wie viel Förderung bekommt eine Familie mit Kindern ab 2027?

Stand: · nach den Regeln ab 1. Januar 2027 · Herausgeber: INTERNA · verantwortlich: Marc A. Schnitzler, seit 2005 in der Baufinanzierung

Ist ein Elternteil förderberechtigt, legt der Staat ab 2027 für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt ist, bis zu 300 € im Jahr in seinen Vertrag. Die volle Kinderzulage gibt es schon ab 25 € im Monat. Dazu kommt die Grundzulage, bis zu 540 € bei 150 € im Monat. Mit zwei Kindern legt der Staat bei 25 € im Monat 750 € im Jahr dazu, mehr als doppelt so viel wie die 300 €, die Sie selbst einzahlen.

Was Familien im Jahr bekommen

HaushaltVerträgeBeitrag im MonatZulagen im Jahr
Alleinerziehend, 1 Kind125 €450 €
Alleinerziehend, 3 Kinder125 €1.050 €
Paar, beide berufstätig, 2 Kinder2je 25 €900 €
Paar, beide berufstätig, 2 Kinder2je 150 €1.680 €
Paar, beide berufstätig, 3 Kinder, davon 2 in Ausbildung oder mit Minijob4je 150 €3.060 € und einmalig 400 € Startbonus

So wird gerechnet: Grundzulage 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € im Jahr, 25 Cent je Euro bis 1.800 €, höchstens 540 €. Kinderzulage so viel wie Ihr eigener Jahresbeitrag, höchstens 300 € je Kind. Die Zahlen gelten, wenn die Eltern förderberechtigt sind, zum Beispiel als Angestellte oder Beamte. Im letzten Beispiel zahlt jedes der beiden älteren Kinder selbst 150 € im Monat in einen eigenen Vertrag: 4 mal 540 € Grundzulage und 3 mal 300 € Kinderzulage.

Wer die Kinderzulage bekommt

  • Die Kinderzulage geht in den Vertrag eines Elternteils. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, ist das der Elternteil, der das Kindergeld bekommt. Bei verheirateten Eltern, die zusammenleben, geht sie 2027 an die Mutter und ab 2028 im Normalfall an den Elternteil, der das Kindergeld bekommt. In beiden Fällen gilt: Wollen beide Eltern sie beim anderen Elternteil haben, sagen sie das gemeinsam dem Anbieter. Ihr Berater regelt das mit Ihnen beim Abschluss.
  • Dieser Elternteil braucht einen eigenen geförderten Vertrag. Für die volle Kinderzulage reichen 25 € im Monat, auch bei mehreren Kindern.
  • Die Kinderzulage gibt es, solange für das Kind Kindergeld festgesetzt ist.

Kinder mit Ausbildung oder Minijob

Macht ein Kind eine betriebliche Ausbildung oder hat es einen Minijob bei einer Firma und zahlt dort in die Rentenversicherung ein, ist es selbst förderberechtigt. Ist es unter 18, unterschreiben Sie den Vertrag mit. Es bekommt einen eigenen Vertrag mit bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, unter 25 einmalig 200 € Startbonus. Die Eltern behalten die Kinderzulage, solange sie Kindergeld für das Kind bekommen. Mehr zum Minijob.

Den ganzen Haushalt prüfen

Im Förder-Check können Sie im Ergebnis antippen, wer in Ihrem Haushalt noch gefördert werden kann, zum Beispiel ein Kind in Ausbildung oder ein Partner mit Minijob. Ihr Berater geht danach mit Ihnen jede Person durch, damit keine Förderung liegen bleibt.

Wie viel bekommt Ihr Haushalt? Der Förder-Check rechnet es in einer Minute aus. Ein Berater prüft danach mit Ihnen, ob alles passt, kostenlos und in Ihrer Sprache.

Förderung ausrechnen

Häufige Fragen

Wie viel Kinderzulage gibt es ab 2027?

Förderberechtigte Eltern bekommen bis zu 300 € im Jahr für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt ist, unabhängig vom Geburtsjahr. Die volle Kinderzulage gibt es ab 25 € im Monat eigenem Beitrag.

Wie viel bekommt eine Familie mit zwei Kindern?

Ein Paar, beide berufstätig und förderberechtigt, bekommt bei je 150 € im Monat bis zu 1.680 € Zulagen im Jahr: zweimal 540 € Grundzulage und zweimal 300 € Kinderzulage.

Bekommen wir die Kinderzulage weiter, wenn unser Kind selbst einen Vertrag hat?

Ja. Solange Sie Kindergeld für das Kind bekommen, bleibt die Kinderzulage in Ihrem Vertrag. Das Kind bekommt in seinem eigenen Vertrag die Grundzulage.

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Quellen

Das Geld im Vertrag ist für Ihre Altersvorsorge und Ihr eigenes Zuhause gedacht. Lassen Sie sich das geförderte Guthaben vorzeitig auszahlen, zum Beispiel durch eine Kündigung, müssen Sie die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Die Beispiele vereinfachen die gesetzlichen Regeln. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Kosten des Vertrags und Zinsen sind nicht eingerechnet. Diese Seite wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt, fachlich verantwortlich ist die INTERNA. Mehr dazu

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