Bausparvorteilein Service der INTERNA

EIGENHEIMRENTE (WOHN-RIESTER) AB 2027

Alle reden vom Altersvorsorge­depot. Dieselbe Förderung gibt es fürs eigene Zuhause.

Ab 2027 legt der Staat bis zu 540 € im Jahr dazu, wenn Sie 150 € im Monat sparen, und bis zu 300 € für jedes Kind. Im Bausparvertrag schwankt Ihr Guthaben nicht mit der Börse, und Sie können es später für ein eigenes Zuhause nehmen. Dafür steht das Wort Eigenheimrente: Eigenheim und Rente in einem Vertrag.

Mit zwei Kindern gibt der Staat mehr dazu, als Sie selbst einzahlen: 25 € im Monat bringen 750 € im Jahr vom Staat.

6 Klicks, Ergebnis sofort, Förderplan kostenlos per E-Mail

seit 1985auf staatliche Förderung spezialisiert
176.000Menschen zu Fördergeld verholfen
Ihre SpracheBeratung in der Muttersprache

Stand:

Marc A. Schnitzler, Geschäftsführer der INTERNA, lächelnd im Büro
„Viele wissen gar nicht, dass ihnen dieses Geld zusteht. Wir erklären es in Ruhe und kümmern uns um den Rest.“Marc A. Schnitzler, Geschäftsführer

Beratung in Ihrer Sprache

Unsere Berater sprechen Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Montenegrinisch und Albanisch. Tippen Sie auf Ihre Flagge, dann erscheint die Seite in Ihrer Sprache.

KURZ ERKLÄRT, OHNE FACHCHINESISCH

Drei Fragen, drei Antworten. Dann wissen Sie Bescheid.

1

Was ist das überhaupt?

Ein ganz normaler Bausparvertrag, bei dem der Staat mitspart. Ab 2027 gelten neue Regeln, und die Zulage pro Person steigt von 175 € auf bis zu 540 €.

2

Was bekomme ich?

Eine Zulage, also Geld, das der Staat direkt auf Ihren Vertrag überweist: bis zu 540 € pro Jahr für jede Person, die förderberechtigt ist. Das sind zum Beispiel Angestellte mit Rentenversicherung, Beamte und ab 2027 viele Selbstständige. Los geht es schon ab 10 € im Monat. Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld bekommen, kommen bis zu 300 € dazu, die vollen 300 € ab 25 € im Monat.

3

Was muss ich tun?

Förderung ausrechnen und vormerken lassen. Ihr Berater meldet sich, erklärt alles und sorgt dafür, dass Sie dabei sind, sobald die Bausparkasse den neuen Tarif anbietet. Den Antrag stellen wir mit Ihnen gemeinsam.

So viel legt der Staat bei Ihnen drauf:

5 €legen Sie am Tag zur Seite
540 €legt der Staat im Jahr dazu
300 €mehr für jedes Kind, jedes Jahr

5 € am Tag sind 150 € im Monat. Wer weniger zurücklegt, bekommt etwas weniger, schon ab 10 € im Monat. Beispiel nach dem neuen Gesetz ab 1. Januar 2027.

WOFÜR BRAUCHE ICH DAS? WAS BRINGT ES MIR?

Finden Sie sich wieder? Sechs Lebenslagen, sechs Rechenbeispiele.

Kredit abzahlen, Geld für den Kauf ansparen, modernisieren oder einfach erst mal anfangen. Niemand muss heute schon wissen, wie es in zehn Jahren aussieht. Gefördert werden Sie trotzdem, wenn Sie förderberechtigt sind.

Junge Familie streicht gemeinsam die Wand ihrer Wohnung
„ICH ZAHLE NOCH MEINEN KREDIT AB.“

Der Staat zahlt einen Teil dessen, was Sie der Bank noch schulden.

Ihr Kredit läuft bei Ihrer Bank weiter. Parallel sparen Sie. Ist der Rest, den Sie noch schulden, klein genug, zahlen Sie den Kredit mit dem Geld aus dem Vertrag ab. Wann das geht, regelt Ihr Kreditvertrag.

Alleinerziehend, ein Kind, 150 € im Monat, 10 Jahre
Sie zahlen ein18.000 €
Der Staat legt dazu8.400 €
Beiträge plus Zulagen26.400 €
Knapp ein Drittel davon kommt vom Staat.
„ICH WILL IRGENDWANN KAUFEN.“

Schneller zum eigenen Geld für den Kauf, weil der Staat mitspart.

Das Geld im Vertrag samt Zulagen kann Ihre Bank bei der Finanzierung als Eigenkapital anerkennen, also als Ihr eigenes Geld. Dann brauchen Sie weniger Kredit. Das Geld fließt in Kauf oder Bau Ihrer eigenen Wohnung.

Paar, beide berufstätig, ein Kind, je 150 € im Monat, 5 Jahre
Sie zahlen ein18.000 €
Der Staat legt dazu6.900 €
Beiträge plus Zulagen24.900 €
„ICH WILL MODERNISIEREN.“

Heizung, Fenster oder Dusche ohne Stufe, mit Geld vom Staat.

Schon Maßnahmen ab 3.000 € sind möglich, bisher waren es 6.000 €. Energetische Arbeiten macht ein Fachbetrieb, für den Umbau ohne Barrieren braucht es eine Bestätigung. Ob Sie zusätzlich Geld von den staatlichen Förderstellen KfW und BAFA bekommen, hängt vom Programm ab. Das prüft Ihr Berater mit Ihnen.

Single, 100 € im Monat, 4 Jahre
Sie zahlen ein4.800 €
Der Staat legt dazu1.560 €
Beiträge plus Zulagen6.360 €
„ICH WILL FÜRS ALTER VORSORGEN.“

Förderung jetzt mitnehmen, das eigene Zuhause bleibt eine Möglichkeit.

Sie bekommen das Geld im Alter als zusätzliche Rente, einen Teil davon auf einmal. Kaufen Sie vorher doch eine Wohnung oder ein Haus, fließt es dort hinein.

Angestellte, zwei Kinder, 150 € im Monat
Zulage für sie selbst540 €
Zulage für die Kinder600 €
Vom Staat, jedes Jahr1.140 €
„ICH BIN JUNG UND FANGE GERADE AN.“

Früh starten, viel Förderung für wenig Geld.

Wer zu Beginn eines Sparjahres noch nicht 25 ist, bekommt einmalig 200 € extra. Mit 20 anfangen und mit 28 kaufen geht auch: 150 € im Monat ergeben mit den Zulagen rund 18.900 € für den Kauf.

24 Jahre, Azubi, 50 € im Monat, 10 Jahre
Sie zahlen ein6.000 €
Der Staat legt dazu2.600 €
Beiträge plus Zulagen8.600 €
Über 40 Euro Förderung auf 100 Euro eigenes Geld.
„WIR SIND EIN PAAR UND ARBEITEN BEIDE.“

Jeder bekommt seine eigene Zulage, mit eigenem Vertrag.

Der Staat fördert jeden von Ihnen einzeln. Dafür braucht jeder einen eigenen Vertrag und zahlt selbst ein. Zahlen Sie beide je 150 € im Monat, bringt der zweite Vertrag 540 € im Jahr mehr.

Paar, beide berufstätig, ein Kind, Zulagen pro Jahr
Nur einer zahlt 150 €840 €
Beide zahlen je 150 €1.380 €
Mehr mit zwei Verträgen540 €
In zehn Jahren sind das 5.400 € mehr.

DIE GRUNDREGEL

150 € im Monat bringen 540 € im Jahr. Für jedes Kind 300 € mehr.

Ohne Extra-Einzahlung fürs Kind. So viel gibt es pro Jahr:

Meine Förderung ausrechnen

Sie sparen im MonatSie bekommen im Jahrje Kind im Jahr
10 €60 €120 €
25 €150 €300 €
50 €240 €300 €
100 €390 €300 €
150 €540 €300 €

Beispielrechnungen nach dem Gesetz ab 1. Januar 2027, ohne Zinsen und ohne Steuervorteil. Angenommen ist, dass Sie im ganzen Zeitraum förderberechtigt sind und für die Kinder Kindergeld bekommen. Selbstständige sind ab 2027 dabei, wenn sie als Einzelunternehmer oder Freiberufler arbeiten, eine Steuererklärung abgeben und noch nicht 67 sind.

WAS SIE WANN TUN

Heute vormerken. Unter den Ersten sein.

Sie müssen nichts überstürzen. Aber wer sich jetzt vormerken lässt, ist als Erstes dran, sobald die Bausparkasse den neuen Tarif anbietet.

  1. HEUTE

    Förderung ausrechnen und vormerken

    Ihr Berater lernt Ihre Situation kennen. Zahlt Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, prüfen wir gleich mit, ob Ihnen Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie zustehen.

  2. 1. JANUAR 2027 · NOCH 82 TAGE

    Die neue Förderung startet

    Ab jetzt gelten die höheren Zulagen. Wer im Januar mit der ersten Rate startet, verteilt den Jahresbeitrag auf zwölf kleine Raten und bekommt die Zulage für das ganze Jahr 2027.

  3. JEDES JAHR DANACH

    Der Staat zahlt dazu

    Die Zulage kommt auf Ihren Vertrag. Ab 2028 können Sie Guthaben nach neuem Recht für Ihr Zuhause entnehmen. Ändert sich etwas, etwa ein Kind kommt dazu, passen wir es mit Ihnen an.

Sie haben schon einen Riester-Vertrag? Er gilt weiter wie bisher. Wichtig: Schließen Sie ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, wechseln automatisch alle Ihre alten Verträge mit ins neue System. Das lohnt sich nicht für jeden, zum Beispiel bei sehr kleinem Einkommen. Wir rechnen deshalb vorher beide Wege mit Ihnen durch. Haben Sie aus einem alten Vertrag schon Geld für Ihre Immobilie genutzt, bleibt dieser Teil im alten Recht, auch nach einem Wechsel.

IHR FÖRDER-CHECK

Wie viel legt der Staat bei Ihnen drauf?

Sechs Fragen zum Anklicken, keine Unterlagen nötig. Danach wissen Sie:

  • wie viel Förderung Sie im Jahr bekommen können
  • was über 10, 20 oder 30 Jahre zusammenkommt
  • Ihren persönlichen Förderplan per E-Mail: so holen Sie das meiste heraus
Marc A. Schnitzler erklärt einer jungen Familie am Küchentisch die Förderung
Förder-CheckSchritt 1 von 6

DOPPELT GEFÖRDERT

Zwei Verträge, doppelt Geld vom Staat.

Zahlt Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, also Geld zum Sparen zusätzlich zum Lohn? Dann lohnt sich ein zweiter, ganz normaler Bausparvertrag. Beide Förderungen laufen nebeneinander.

VERTRAG 1: GEFÖRDERTER BAUSPARVERTRAG

Ihr eigenes Geld

Sie sparen 150 € im Monat
1.800 €
Zulage für Sie
540 €
Zulage für ein Kind
300 €

pro Jahr

VERTRAG 2: NORMALER BAUSPARVERTRAG

Geld vom Arbeitgeber

Arbeitgeber zahlt 40 € im Monat
480 €
Arbeitnehmersparzulage vom Staat (9 % auf höchstens 470 €)
42,30 €
Wohnungsbauprämie, wenn Sie mehr einzahlen
bis 70 €, Ehepaare bis 140 €

pro Jahr

Für 1.800 € eigenes Geld landen rund 3.160 € im Jahr auf Ihren Verträgen: 480 € vom Arbeitgeber und 882,30 € vom Staat.

Die Arbeitnehmersparzulage gibt es bis 40.000 € zu versteuerndem Einkommen (Paare 80.000 €), die Wohnungsbauprämie bis 35.000 € (Paare 70.000 €, Prämie bis 140 €). Das zu versteuernde Einkommen steht in Ihrem Steuerbescheid. Vermögenswirksame Leistungen zahlt Ihr Arbeitgeber, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag sie vorsehen. Wir helfen beim Nachfragen.

DIE EHRLICHE ANTWORT

Muss ich am Ende alles zurückzahlen?

Nein. Die Zulagen gehören Ihnen, solange Sie das Geld für Ihr eigenes Zuhause oder Ihre Altersvorsorge nutzen. Im Alter zahlen Sie Steuern darauf, wie auf jede Rente. Wie viel, hängt von Ihrem Einkommen im Alter ab.

Wenn Sie …Zulagen zurück?Was stattdessen passiert
… das Geld für Kauf, Bau, Tilgung oder Modernisierung nutzenNeinDer Betrag wird ab Rentenbeginn über 5 Jahre versteuert.
… nie kaufen und sich das Geld im Alter als Rente auszahlen lassenNeinDie Rente wird im Alter versteuert.
… den Vertrag auf einen anderen staatlich zertifizierten Vertrag übertragenNeinDie Förderung bleibt erhalten.
… die Immobilie verkaufen oder dauerhaft ausziehen, bevor der Betrag im Alter fertig versteuert istNeinDer offene Betrag wird auf einmal versteuert. Das lässt sich vermeiden, etwa wenn Sie rechtzeitig wieder eine eigene Wohnung kaufen.
… kündigen und sich das Geld einfach auszahlen lassenJaDer Staat fordert die Zulagen und die Steuervorteile zurück.
… das Kindergeld für ein Kind komplett zurückzahlen müssenJa, für dieses JahrDie Kinderzulage für dieses Jahr geht zurück.

Zurückzahlen muss vor allem, wer kündigt und sich das Geld frei auszahlen lässt. Dann gehen Zulagen und Steuervorteile zurück. Das gilt auch, wenn kein Anspruch bestand.

Beispiel Lebenslage 1: Im Alter werden 5 Jahre lang je 5.280 € versteuert, zusammen die 26.400 €. Bei 20 % Steuer sind das 1.056 € im Jahr, zusammen 5.280 €. Dem stehen 8.400 € Zulagen gegenüber. Eigene Veranschaulichung, keine Steuerberatung.

Marc A. Schnitzler, Geschäftsführer der INTERNA

EIN PERSÖNLICHES WORT

„Dieses Geld steht Ihnen zu. Wir sorgen dafür, dass Sie es auch bekommen.“

Seit 1985 ist das bei der INTERNA unser Kerngeschäft: Wir helfen Familien und Arbeitnehmern, staatliche Förderung zu bekommen. Viele Menschen haben davon nie gehört, oder die Formulare schrecken sie ab. Genau dafür sind wir da.

Unsere Berater sprechen Ihre Sprache, kommen zu Ihnen und nehmen sich Zeit. Sie erklären alles so lange, bis es klar ist. Und sie bleiben Ihr Ansprechpartner, auch Jahre später.

Marc A. Schnitzler
Geschäftsführer, INTERNA Vermittlungsgesellschaft für Bausparen und Finanzierungen mbH

1985gegründet, seitdem auf Förderung spezialisiert
176.000Menschen zu Fördergeld verholfen
38.000Familien mit Partnern ins Eigenheim begleitet
~70Berater, viele davon mehrsprachig

Zahlen der INTERNA und der r/d/s Schnitzler GmbH, Stand 2026.

FÜR WEN

Mehr Menschen bekommen Förderung, als sie denken.

Familien

Für jedes Kind gibt es 300 € im Jahr dazu, ohne Extra-Einzahlung. Schon ab 25 € im Monat ist die volle Kinderzulage drin.

Selbstständige

Ob Restaurant, Handwerksbetrieb oder Laden: Ab 2027 sind auch Selbstständige ohne Pflicht zur Rentenversicherung dabei, als Einzelunternehmer oder Freiberufler, mit Steuererklärung und bis 67 Jahre. Das gilt auch für selbstständige Ärzte und Anwälte. Wer nur Gehalt aus der eigenen GmbH bezieht, gehört nicht dazu.

Junge Leute

Mit 30 € im Monat gibt es 180 € Zulage im Jahr, die Hälfte Ihres Beitrags. Unter 25 einmalig 200 € extra.

Angestellte und Beamte

Die volle Zulage gibt es jetzt unabhängig vom Einkommen, ab 150 € im Monat. Eine Zulage gibt es schon ab 10 € im Monat. Beamte stimmen dafür einmal der Weitergabe ihrer Daten zu, das erledigen wir mit Ihnen.

Alleinerziehende

Schon mit 25 € im Monat gibt es bei drei Kindern 1.050 € im Jahr: 150 € für Sie und 300 € für jedes Kind.

Minijobber

Zahlen Sie im Minijob in die Rentenversicherung ein, gibt es dieselbe Zulage wie in Vollzeit, bis 540 € im Jahr.

Eltern, Pflegende, Arbeitsuchende

Mit Kind unter 3 zu Hause, bei der Pflege eines Angehörigen oder mit Arbeitslosengeld zahlen Bund, Pflegekasse oder Arbeitsagentur Ihre Rentenbeiträge. Deshalb gibt es die volle Förderung.

Hausfrauen und Hausmänner

Verheiratet und zu Hause: Mit einem eigenen Vertrag ab 10 € im Monat gibt es bis zu 175 € im Jahr über Ihren Ehepartner, wenn er selbst gefördert ist.

FÜR GENAUE LESER

Bisher und ab 2027 im Vergleich

WasBisherAb 2027
Zulage pro Person175 € pro Jahrbis zu 540 € pro Jahr
Zulage pro Kind185 € für Kinder vor 2008, 300 € ab 2008bis zu 300 € für jedes Kind
Wer gefördert wirdRentenversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige, Beamte und einige weitere Gruppenzusätzlich Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht (Einzelunternehmer und Freiberufler) und Angestellte mit eigener Rentenkasse ihres Berufs (Versorgungswerk), bis 67 Jahre
Eigener Beitrag4 von 100 Euro Ihres Einkommens für die volle Zulageunabhängig vom Einkommen, ab 10 € im Monat
Steuer im Rentenalterverteilt bis zum 85. Lebensjahr, Betrag wächst jährlich um 2 %verteilt auf 5 Jahre ab Rentenbeginn, keine jährliche Erhöhung mehr, für Geld, das ab 2028 ins Zuhause fließt

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge.

Häufige Fragen

Ist die Eigenheimrente dasselbe wie Wohn-Riester?

Ja. Eigenheimrente ist der offizielle Name, viele kennen sie als Wohn-Riester. Ab 2027 gelten neue Regeln: bis zu 540 € Zulage statt 175 €, die Zulage richtet sich nur noch nach Ihrem Beitrag, und auch Selbstständige sind dabei.

Kann ich heute schon etwas tun?

Ja. Lassen Sie Ihre Förderung ausrechnen und sich vormerken. Außerdem prüfen wir, ob Ihnen schon heute Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage zustehen. Die laufen über einen zweiten, normalen Bausparvertrag.

Ab wann kann ich das Geld für mein Zuhause nutzen?

Nach dem neuen Recht ab dem 1. Januar 2028, wenn Ihr Vertrag das vorsieht und Ihre Auszahlung im Alter noch nicht begonnen hat. Dann können Sie das Geld ganz oder teilweise entnehmen, mindestens 3.000 €, für Kauf, Bau, Modernisierung oder zum Ablösen Ihres Kredits.

Was passiert, wenn ich nie eine Immobilie kaufe?

Dann bekommen Sie Ihr Guthaben im Alter als monatliche Auszahlung. Bis zu 30 % können Sie sich auf einmal auszahlen lassen. Die Förderung behalten Sie.

Muss ich selbst in der Immobilie wohnen?

Ja. Wenn Sie Geld für Ihr Zuhause entnehmen, sollten Sie dort wohnen, bis der Betrag im Alter fertig versteuert ist. Das dauert ab Beginn Ihrer Auszahlung 5 Jahre. Danach dürfen Sie verkaufen oder vermieten. Ziehen Sie vorher aus, behalten Sie die Förderung, wenn Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen wieder eine eigene Wohnung kaufen oder das Geld in einen anderen geförderten Vertrag einzahlen. Sonst wird der offene Betrag auf einmal versteuert. Die Zulagen für das richtig verwendete Geld müssen Sie nicht zurückzahlen.

Was ist, wenn ich einmal nicht mehr sparen kann?

Sie können den Beitrag senken oder pausieren. Für eine Zulage reichen schon 10 € im Monat. Kündigen sollten Sie nicht: Dann fordert der Staat Zulagen und Steuervorteile zurück. Ihr Berater findet mit Ihnen eine Lösung.

Geht das zusammen mit vermögenswirksamen Leistungen?

Ja, mit einem zweiten Vertrag. Das Geld vom Arbeitgeber kommt auf einen normalen Bausparvertrag und bringt die Arbeitnehmersparzulage. Zahlen Sie dort zusätzlich selbst ein, kann dafür die Wohnungsbauprämie dazukommen. Ihr eigener Beitrag für die Eigenheimrente geht auf den geförderten Vertrag.

Gibt es die Kinderzulage für immer?

Sie gibt es für jedes Jahr, in dem Sie für das Kind Kindergeld bekommen. Danach bleibt Ihre eigene Zulage.

Muss ich Aktien oder Fonds kaufen?

Nein. Wir bieten die Förderung ausschließlich mit einem Bausparvertrag an, mit festem Zins und ohne Kursrisiko.

Ich habe schon einen Riester-Vertrag. Was passiert damit?

Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sind, behalten das alte Recht. Sie können freiwillig wechseln. Der Wechsel lässt sich nicht rückgängig machen und gilt für alle Ihre Verträge. Schließen Sie ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, wechseln alle alten Verträge automatisch mit. Bei Ehepaaren kann das auch den Vertrag des Partners betreffen. Wir rechnen vorher beide Wege mit Ihnen durch. Haben Sie aus einem alten Vertrag schon Geld für Ihre Immobilie genutzt, bleibt dieser Teil im alten Recht, auch nach einem Wechsel.

Lohnt sich das auch bei kleinem Einkommen?

Meistens ja. Bisher hing der Beitrag für die volle Zulage am Einkommen: 4 von 100 Euro des Vorjahreseinkommens, mindestens 60 € im Jahr. Wer sehr wenig verdient und schon einen alten Vertrag hat, fährt damit deshalb manchmal besser. Ihr Berater prüft das mit Ihnen.

Muss ich die Förderung später versteuern?

Ja, im Rentenalter. Versteuert wird das Geld, das Sie für Ihr Zuhause eingesetzt haben, also Ihre Beiträge und die Zulagen. Das Finanzamt führt dafür ein eigenes Konto. Nach neuem Recht wird dieser Betrag in den 5 Jahren nach Beginn der Auszahlung versteuert statt wie bisher verteilt bis zum 85. Lebensjahr und wächst nicht mehr jedes Jahr um 2 Prozent. Das gilt für Geld, das Sie ab 2028 für Ihr Zuhause nutzen. Wir geben keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Muss ich die Zulagen irgendwann zurückzahlen?

Nur wenn Sie das Geld für etwas anderes verwenden, zum Beispiel wenn Sie kündigen und es sich auszahlen lassen. Dann gehen Zulagen und Steuervorteile zurück. Nutzen Sie es für Ihr Zuhause oder als Rente, gehören die Zulagen Ihnen. Die Übersicht „Die ehrliche Antwort“ weiter oben zeigt alle Fälle.

Was ist der Unterschied zum Altersvorsorge­depot?

Beide Wege bekommen ab 2027 dieselben Zulagen. Das Depot legt das Geld in Wertpapieren an, der Bausparvertrag als Sparguthaben mit festem Zins. Die Übersicht „Altersvorsorgedepot oder Bausparvertrag“ auf bausparvorteil.de zeigt die Unterschiede. Wir vermitteln ausschließlich den Bausparvertrag und sprechen keine Empfehlung aus.

Alle Fragen & Antworten zur Eigenheimrente 2027Altersvorsorgedepot oder Bausparvertrag? Zur Übersicht

Weitere Antworten zur Eigenheimrente

Quellen

Stand:

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Hinweis zu künstlicher Intelligenz

Auf dieser Seite nutzen wir Bilder, die mit künstlicher Intelligenz erzeugt wurden. Die Porträts von Marc A. Schnitzler beruhen auf echten Fotos und sind mit seiner Zustimmung entstanden. Die Familienszenen sind Symbolbilder. Texte und Übersetzungen wurden mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt. Der Förder-Check rechnet nach festen Regeln und trifft keine automatischen Entscheidungen über Sie. Mehr zu unserem Umgang mit KI

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